AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Si4Tec – Harald Starzengruber

Stand: Oktober 2026

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Si4Tec – Harald Starzengruber, nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“ genannt, und unseren Kunden über Lieferungen, Montage-, Installations-, Wartungs-, Instandsetzungs- und sonstige Leistungen.

1.2. „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

1.3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäfte sowie Ergänzungs- und Folgeaufträge, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden.

1.4. Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung unserer AGB.

1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Gegenüber Unternehmern bedürfen Änderungen und Ergänzungen unserer AGB zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

1.6. Die bloße Durchführung eines Auftrages oder das Unterlassen eines Widerspruchs gegen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt gegenüber Unternehmern nicht als Anerkennung derselben.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt oder vereinbart wurden. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen unberührt.

2.3. Angaben in Katalogen, Datenblättern, Prospekten, Preislisten, Herstellerunterlagen, Werbematerialien, Internetseiten oder sonstigen Informationsmedien stellen keine von uns abgegebene Garantie oder Zusicherung dar, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.

2.4. Kostenvoranschläge können entgeltlich erstellt werden. Verbraucher werden vor Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlages über die Kostenpflicht informiert.

2.5. Wird nach Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlages der darin vollständig beschriebene Auftrag an uns vergeben, kann das dafür verrechnete Entgelt nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung auf die Schlussrechnung angerechnet werden.


3. Preise und Entgelt

3.1. Preisangaben sind nur dann als Pauschalpreise zu verstehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2. Leistungen, Änderungen, Zusatzarbeiten oder Lieferungen, die vom Kunden angeordnet werden und im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet.

3.3. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Verpackungs-, Transport-, Verlade-, Versand-, Zoll- und Versicherungskosten.

3.4. Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einschließlich der gesetzlich erforderlichen Preisbestandteile angegeben. Zusätzliche Kosten werden nur verrechnet, soweit dies wirksam vereinbart wurde.

3.5. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist grundsätzlich vom Kunden zu veranlassen, sofern wir nicht ausdrücklich mit der Entsorgung beauftragt wurden. Eine von uns übernommene Entsorgung wird gesondert verrechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten ist.

3.6. Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, vereinbarte Entgelte angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsabschluss für die Leistungserbringung maßgebliche Lohn-, Material-, Energie-, Transport- oder sonstige Kostenfaktoren ändern und diese Änderung bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. Eine Anpassung erfolgt nur entsprechend der tatsächlich eingetretenen Kostenänderung.

3.7. Bei Dauerschuldverhältnissen kann eine Wertsicherung vereinbart werden. Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag festgelegten Bedingungen und der dort angeführte Index.

3.8. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisänderungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang und aufgrund einer wirksam vereinbarten Regelung.


4. Beigestellte Waren und Materialien

4.1. Vom Kunden beigestellte Geräte, Komponenten, Materialien, Software oder sonstige Produkte sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung hinsichtlich ihrer eigenen Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit.

4.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm beigestellte Produkte für den vorgesehenen Einsatz geeignet, funktionsfähig und – soweit erforderlich – miteinander kompatibel sind.

4.3. Für Mängel unserer eigenen Montage- oder Installationsleistung gelten ungeachtet dessen die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen.


5. Zahlung

5.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann die Zahlung entsprechend dem jeweiligen Auftrag in Teilzahlungen vorgesehen werden. Bei größeren Projekten können insbesondere Anzahlungen bei Vertragsabschluss, bei Leistungsbeginn sowie Restzahlungen nach Fertigstellung vereinbart werden.

5.2. Die Berechtigung zum Abzug eines Skontos bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

5.3. Gegenüber Unternehmern sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 456 UGB zu verlangen.

5.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5.5. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden gesetzlichen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6. Befindet sich ein Unternehmer mit fälligen Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug, sind wir nach angemessener Mahnung und Nachfristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall angemessen ist.

5.7. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, soweit ihn am Zahlungsverzug ein Verschulden trifft und diese Kosten gesetzlich ersatzfähig sind.

5.8. Gegenüber Verbrauchern gelten hinsichtlich Aufrechnung, Zurückbehaltung, Fälligkeit und Zahlungsverzug die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.


6. Bonitätsprüfung

6.1. Soweit dies gesetzlich zulässig und zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist, können vor oder während einer Geschäftsbeziehung Bonitätsinformationen bei hierzu befugten Auskunfteien oder Gläubigerschutzverbänden eingeholt werden.

6.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung.


7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

7.1. Unsere Verpflichtung zur Leistungsausführung beginnt, sobald der Kunde die für die Durchführung erforderlichen baulichen, technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die erforderlichen Informationen bereitgestellt hat.

7.2. Der Kunde hat uns insbesondere rechtzeitig über verdeckt geführte Strom-, Gas-, Wasser-, Daten- und sonstige Leitungen, Fluchtwege, bauliche Hindernisse, Gefahrenquellen sowie sonstige für die Durchführung unserer Arbeiten relevante Umstände zu informieren.

7.3. Der Kunde hat erforderliche Pläne, Netzwerkdaten, Zugangsdaten, technische Informationen und sonstige für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen bereitzustellen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

7.4. Soweit behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Nachbarn, Dienstbarkeitsberechtigten oder sonstigen Dritten erforderlich sind, hat der Kunde diese rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass wir dies übernehmen.

7.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass vorhandene technische Anlagen, insbesondere Stromversorgung, Netzwerke, Verkabelungen und Internetanschlüsse, in einem für die vereinbarte Leistung geeigneten Zustand sind.

7.6. Wir sind berechtigt, vorhandene Anlagen und Voraussetzungen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen, sofern eine solche Überprüfung nicht bereits Bestandteil des Auftrages ist.

7.7. Vom Kunden unrichtig oder unvollständig bereitgestellte Informationen können zu Mehrkosten, Verzögerungen oder Einschränkungen der Funktionsfähigkeit führen. Hieraus resultierende zusätzliche Leistungen können gesondert verrechnet werden, soweit die Ursache dem Kunden zuzurechnen ist.


8. Leistungsausführung und Änderungen

8.1. Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

8.2. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden stellen grundsätzlich eine Änderung des Auftrages dar und können zu Mehrkosten und einer Verlängerung der Leistungsfrist führen.

8.3. Technisch notwendige oder sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Ausführung sind gegenüber Unternehmern zulässig, sofern dadurch Funktion, Wert und Verwendbarkeit der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

8.4. Gegenüber Verbrauchern sind Änderungen der vereinbarten Leistung nur im gesetzlich zulässigen Umfang zulässig.

8.5. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine beschleunigte Durchführung, können dadurch entstehende zusätzliche Aufwendungen, insbesondere Überstunden, Expresslieferungen oder zusätzliche Anfahrten, gesondert verrechnet werden, sofern der Kunde vorab darüber informiert wurde und zustimmt.

8.6. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


9. Leistungsfristen und Termine

9.1. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Leistung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und von uns nicht verschuldet wurden, insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks oder unvorhersehbare Lieferausfälle.

9.2. Gleiches gilt, wenn Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen.

9.3. Gegenüber Unternehmern sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

9.4. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Verzugs bleiben unberührt.


10. Videoüberwachung, Bildaufnahme und Datenschutz

10.1. Soweit Gegenstand unserer Leistungen die Beratung, Lieferung, Installation, Konfiguration, Wartung oder Instandsetzung von Videoüberwachungs-, Bildaufnahme-, Kennzeichenerkennungs-, Analyse- oder sonstigen Aufzeichnungssystemen ist, wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass deren Betrieb datenschutzrechtlichen und gegebenenfalls weiteren gesetzlichen Anforderungen unterliegt.

10.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und wir nicht selbst über Zwecke und Mittel einer personenbezogenen Datenverarbeitung entscheiden, ist der Kunde bzw. Betreiber der Anlage für den rechtmäßigen Betrieb der Videoüberwachungsanlage und die Verarbeitung der dadurch erhobenen personenbezogenen Daten verantwortlich.

10.3. Der Kunde hat insbesondere eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen:

  • dass für die Videoüberwachung bzw. Bildaufnahme eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht;

  • dass ein zulässiger und konkret bestimmter Zweck vorliegt;

  • dass die Überwachung für diesen Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist;

  • dass Kameras nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Bereiche erfassen;

  • dass öffentliche Flächen, Nachbargrundstücke, fremde Grundstücke sowie Privatbereiche Dritter nicht unzulässig erfasst werden;

  • dass besondere Anforderungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmern und Arbeitsstätten beachtet werden;

  • dass gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen und Datenschutzinformationen ordnungsgemäß angebracht bzw. bereitgestellt werden;

  • dass Zugriffsberechtigungen, Datensicherheit und Schutz vor unbefugtem Zugriff gewährleistet werden;

  • dass Aufzeichnungen nur so lange gespeichert werden, wie dies für den jeweiligen rechtmäßigen Zweck erforderlich ist;

  • dass erforderliche Dokumentations-, Informations- und sonstige datenschutzrechtliche Pflichten erfüllt werden.

10.4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Videoaufzeichnungen nach der österreichischen datenschutzrechtlichen Praxis eine Speicherdauer von 72 Stunden grundsätzlich als Richtwert herangezogen wird. Die 72 Stunden stellen keine für jeden Einzelfall geltende starre gesetzliche Höchstgrenze dar. Eine längere Speicherdauer muss jedoch für den konkreten Zweck erforderlich und verhältnismäßig sein und kann einen erhöhten Begründungs- und Dokumentationsaufwand erfordern.

10.5. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine längere Speicherdauer, hat er eigenverantwortlich zu prüfen und zu dokumentieren, ob und aus welchen Gründen diese längere Speicherdauer rechtlich zulässig, erforderlich und verhältnismäßig ist.

10.6. Die technische Möglichkeit einer bestimmten Speicherdauer oder Funktion stellt weder eine Zusicherung noch eine Bestätigung ihrer rechtlichen Zulässigkeit dar. Dies gilt insbesondere für Langzeitaufzeichnung, Audioaufzeichnung, Kennzeichenerkennung, Personen- oder Objekterkennung, Analysefunktionen, Fernzugriff und sonstige technisch mögliche Zusatzfunktionen.

10.7. Wünscht der Kunde eine von unserer Empfehlung oder einem von uns erteilten datenschutzrechtlichen Hinweis abweichende Konfiguration, insbesondere eine längere Speicherdauer, einen erweiterten Aufnahmebereich oder die Aktivierung zusätzlicher Aufnahme- oder Analysefunktionen, hat er die rechtliche Zulässigkeit vor Inbetriebnahme eigenverantwortlich zu prüfen bzw. erforderlichenfalls fachkundig prüfen zu lassen.

10.8. Wir sind berechtigt, die Durchführung einer vom Kunden verlangten Einstellung oder Installation abzulehnen, wenn nach unserer Einschätzung erhebliche rechtliche Bedenken bestehen oder die verlangte Ausführung offensichtlich rechtswidrig wäre.

10.9. Sofern nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart, erbringen wir keine Rechtsberatung und schulden insbesondere keine abschließende datenschutzrechtliche Prüfung des vom Kunden beabsichtigten Betriebs einer Videoüberwachungsanlage.

10.10. Die Festlegung des konkreten Überwachungszwecks, der Aufnahmebereiche, der Speicherdauer, der Zugriffsberechtigungen sowie der organisatorischen Verwendung der Aufzeichnungen obliegt grundsätzlich dem Betreiber der Anlage.

10.11. Änderungen, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter nach Übergabe an der Anlage vornimmt, insbesondere Änderungen an Speicherdauer, Kameraausrichtung, Aufnahmebereich, Benutzerrechten, Aufzeichnungsfunktionen, Audiofunktionen oder Analysefunktionen, liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.

10.12. Soweit Schäden, Ansprüche Dritter, Verwaltungsverfahren, behördliche Maßnahmen oder sonstige Nachteile ausschließlich darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Anlage entgegen gesetzlichen Vorgaben, entgegen unseren ausdrücklichen Hinweisen oder nach einer von ihm vorgenommenen Änderung rechtswidrig betreibt, haften wir hierfür im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.

10.13. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie eine Haftung für von uns selbst schuldhaft verursachte Datenschutzverletzungen bleiben unberührt.


11. Fernzugriff, Netzwerk und IT-Sicherheit

11.1. Bei netzwerkfähigen Anlagen ist der Kunde für einen geeigneten und ausreichend abgesicherten Internet- und Netzwerkanschluss verantwortlich, sofern die Bereitstellung und Betreuung des Netzwerks nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrages ist.

11.2. Zugangsdaten und Passwörter sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

11.3. Werkseitig vorgegebene oder von uns für die Erstinstallation eingerichtete Zugangsdaten sind, soweit technisch vorgesehen und sinnvoll, durch sichere individuelle Zugangsdaten zu ersetzen.

11.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausgeschiedenen Mitarbeitern oder sonstigen nicht mehr berechtigten Personen bestehende Zugriffsrechte unverzüglich zu entziehen.

11.5. Eine dauerhafte Überwachung der IT-Sicherheit, die Installation von Firmware- oder Softwareupdates sowie die laufende Prüfung auf Sicherheitslücken ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages ist.

11.6. Bei cloudbasierten Diensten oder Apps von Drittanbietern gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Für Verfügbarkeit oder Änderungen solcher Dienste haften wir nur, soweit die Ursache von uns zu vertreten ist.


12. Hinweis auf Beschränkungen des Leistungsumfangs

12.1. Im Rahmen von Montage-, Installations- und Instandsetzungsarbeiten können aufgrund nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten, verdeckter Leitungen oder Materialfehler des vorhandenen Bestandes Schäden entstehen.

12.2. Für solche Schäden haften wir nur, soweit wir sie schuldhaft verursacht haben.

12.3. Bei ausdrücklich als provisorisch oder behelfsmäßig bezeichneten Reparaturen kann lediglich eine den Umständen entsprechende begrenzte Haltbarkeit erwartet werden.

12.4. Der Kunde hat bei einer behelfsmäßigen Instandsetzung innerhalb angemessener Zeit eine dauerhafte fachgerechte Lösung zu veranlassen, sofern dies erforderlich ist.


13. Gefahrtragung und Versand

13.1. Gegenüber Verbrauchern gelten für Gefahrtragung und Versand die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

13.2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt, von uns ausgeliefert oder an einen Transporteur übergeben wurde, soweit gesetzlich zulässig.

13.3. Eine Transportversicherung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung abgeschlossen und kann gesondert verrechnet werden.


14. Annahmeverzug und Behinderung der Leistung

14.1. Verweigert der Kunde die vereinbarte Annahme oder verhindert bzw. verzögert er durch ihm zurechenbare Umstände die Leistungserbringung, können wir ihm nach angemessener Nachfrist die dadurch verursachten notwendigen und angemessenen Mehrkosten verrechnen.

14.2. Gegenüber Unternehmern sind wir bei länger andauerndem Annahmeverzug nach angemessener Nachfrist außerdem berechtigt, für den Auftrag bereitgestellte Waren und Materialien anderweitig zu verwenden, sofern diese bei Fortsetzung des Auftrages innerhalb angemessener Frist wieder beschafft werden können.

14.3. Gesetzliche Rücktritts- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.


15. Eigentumsvorbehalt

15.1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der dafür geschuldeten Forderungen unser Eigentum.

15.2. Unternehmer dürfen Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15.3. Bei Pfändung, Insolvenz oder sonstiger Inanspruchnahme unserer Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der unternehmerische Kunde unverzüglich zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

15.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn der Rücktritt ausdrücklich erklärt wird.

15.5. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.


16. Schutzrechte Dritter

16.1. Stellt der Kunde Pläne, Zeichnungen, Logos, Software, Bilder, Daten, Konfigurationen oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

16.2. Werden aufgrund solcher vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Vorgaben Ansprüche Dritter gegen uns erhoben, hat uns der unternehmerische Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos zu halten, sofern die Rechtsverletzung nicht von uns verursacht wurde.

16.3. Wir sind berechtigt, die Durchführung betroffener Leistungen bis zur Klärung der Rechte Dritter auszusetzen, sofern konkrete und nachvollziehbare rechtliche Bedenken bestehen.


17. Unser geistiges Eigentum

17.1. Von uns erstellte Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Konfigurationen, Kalkulationen, Dokumentationen und sonstige Unterlagen bleiben, soweit daran Schutzrechte bestehen, unser geistiges Eigentum.

17.2. Der Kunde erhält daran die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

17.3. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung bedarf unserer Zustimmung, soweit dies nicht bereits vom Vertragszweck umfasst oder gesetzlich zulässig ist.

17.4. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, sind von beiden Vertragsparteien entsprechend vertraulich zu behandeln.


18. Gewährleistung und Herstellergarantie

18.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend gegenüber Unternehmern keine gesetzlich zulässigen abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

18.2. Gegenüber Verbrauchern bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere nach dem ABGB und dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), unberührt.

18.3. Gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue bewegliche Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

18.4. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Dass ein technischer Defekt innerhalb einer Gewährleistungsfrist auftritt, bedeutet für sich allein nicht, dass dieser Defekt einen Gewährleistungsmangel darstellt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Vermutung des Vorliegens eines Mangels und die Beweislast bleiben unberührt.

18.5. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für von uns gelieferte Waren und erbrachte Leistungen, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Übergabe.

18.6. Von Herstellern oder sonstigen Dritten gewährte Garantien sind von unserer gesetzlichen Gewährleistung rechtlich unabhängig. Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

18.7. Gewährt ein Hersteller beispielsweise lediglich eine einjährige Herstellergarantie, endet diese freiwillige Herstellergarantie nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers. Eine darüber hinausgehende eigene Garantie durch uns wird dadurch nicht begründet.

18.8. Wir geben keine eigene Garantie für von uns vertriebene Produkte ab, sofern eine solche nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot, Auftrag oder in einer gesonderten Garantieerklärung zugesagt wurde. Die Angabe oder Weitergabe einer Herstellergarantie stellt keine eigene Garantieübernahme durch uns dar.

18.9. Das Ende, die Einschränkung oder das Nichtbestehen einer Herstellergarantie berührt zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers nicht.

18.10. Für Verbraucherverträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden, gilt zusätzlich: Kommt es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu einer Verbesserung, um den mangelfreien Zustand einer Ware herzustellen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach Maßgabe des § 10 Abs. 2a VGG einmal um ein Jahr.

18.11. Vor Durchführung einer solchen Verbesserung werden Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über ihr Recht, zwischen Verbesserung und Austausch zu wählen, sowie über die mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist informiert.

18.12. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen Verbesserung oder Austausch verlangt bzw. von uns verweigert werden können, bleiben unberührt.

18.13. Gegenüber Unternehmern hat der Kunde die Ware bzw. Leistung nach Übergabe im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und erkennbare Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich anzuzeigen.

18.14. Eine von uns vorgenommene Überprüfung, Reparatur, Verbesserung oder sonstige Bearbeitung eines behaupteten Mangels stellt für sich allein kein Anerkenntnis einer über die gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Verpflichtungen hinausgehenden Gewährleistungs- oder Garantiepflicht dar.

18.15. Stellt sich bei einer Überprüfung heraus, dass kein von uns zu vertretender Gewährleistungsfall vorliegt, können wir dem Kunden die notwendigen und angemessenen Kosten für Fehlersuche, Überprüfung, Anfahrt, Arbeitszeit sowie gegebenenfalls Versand verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Kostenverrechnung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

18.16. Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, soweit diese nicht bereits bei Übergabe vorhanden waren, sondern erst danach insbesondere durch folgende Umstände verursacht wurden:

  • natürliche oder betriebsbedingte Abnutzung und Verschleiß;

  • Überspannung, Blitzschlag oder ungeeignete Stromversorgung;

  • Feuchtigkeit, Wasser, extreme Temperaturen oder sonstige Umwelteinflüsse außerhalb der Produktspezifikation;

  • mechanische Beschädigung oder äußere Einwirkung;

  • unsachgemäße Bedienung oder Verwendung;

  • Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Herstellerhinweisen;

  • Verwendung ungeeigneter oder nicht freigegebener Komponenten;

  • Eingriffe, Veränderungen, Reparaturen oder Konfigurationen durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte;

  • ungeeignete oder fehlerhafte Netzwerk-, Internet-, Strom- oder sonstige kundenseitige Infrastruktur;

  • unterlassene notwendige Wartung, sofern diese für den Schaden ursächlich war.

18.17. Batterien, Akkumulatoren, Festplatten, Lüfter und vergleichbare Komponenten können abhängig von Nutzung, Betriebsdauer und Umgebungsbedingungen einem erhöhten Verschleiß unterliegen. Soweit ein Funktionsverlust auf gewöhnlichem Verschleiß beruht und keinen bei Übergabe vorhandenen Mangel darstellt, besteht dafür kein Gewährleistungsanspruch.

18.18. Für vom Kunden beigestellte Geräte oder Komponenten leisten wir keine Gewähr für deren eigene Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit. Die Gewährleistung für von uns ordnungsgemäß ausgeführte Montage- und Installationsleistungen bleibt davon unberührt.

18.19. Bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen gelten hinsichtlich Aktualisierungen, Bereitstellungszeiträumen und Gewährleistung die jeweils zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

18.20. Gesetzliche Ansprüche des Kunden aufgrund von von uns zu vertretenden Mängeln bleiben unberührt.


19. Wartung, Verschleiß und Verbrauchskomponenten

19.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Lieferung und Installation einer Anlage keine dauerhafte Wartungs-, Überwachungs- oder Betreuungspflicht.

19.2. Technische Komponenten können abhängig von Betriebsdauer, Einsatzbedingungen und Umgebung einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Dies betrifft insbesondere Batterien, Akkumulatoren, Festplatten, Lüfter, Relais, mechanische Komponenten und sonstige Verschleißteile.

19.3. Der Kunde hat erforderliche Wartungs- und Prüfintervalle entsprechend den Herstellerangaben und unseren Hinweisen einzuhalten.

19.4. Eine regelmäßige Funktionskontrolle sicherheitsrelevanter Systeme wird empfohlen. Eine solche Kontrolle durch uns erfolgt nur aufgrund eines entsprechenden Auftrages oder Wartungsvertrages.

19.5. Für den Ausfall einer Anlage aufgrund unterlassener notwendiger Wartung haften wir nicht, soweit wir die Wartung nicht übernommen haben und der Ausfall durch die unterlassene Wartung verursacht wurde.

19.6. Die Bestimmungen dieses Punktes beschränken keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Insbesondere stellt die bloße Bezeichnung einer Komponente als Verschleißteil keinen Ausschluss der Gewährleistung für einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel dar.


20. Haftung

20.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

20.2. Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

20.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie nach zwingendem Verbraucherrecht zulässig sind.

20.4. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht in Fällen, in denen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

20.5. Wir haften nicht für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Bedienung, Überbeanspruchung, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Herstellerhinweisen, eigenmächtige Veränderungen, Eingriffe nicht autorisierter Dritter oder unterlassene notwendige Wartung verursacht wurden.

20.6. Wir schulden bei Alarm-, Videoüberwachungs-, Zutrittskontroll- und sonstigen Sicherheitssystemen die vereinbarte technische Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Sicherheits- oder Überwachungserfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Kein technisches Sicherheitssystem kann sämtliche Einbrüche, Diebstähle, Manipulationen, Ausfälle oder sonstigen Ereignisse verhindern.

20.7. Für Ausfälle von Internet-, Mobilfunk-, Strom-, Cloud- oder sonstigen Leistungen Dritter haften wir nur, soweit deren Ausfall von uns zu vertreten ist.

20.8. Gesetzliche Produkthaftungsansprüche bleiben unberührt.


21. Fremdsoftware, Apps und Cloud-Dienste

21.1. Für den Betrieb einzelner Anlagen können Software, Apps, Cloud-Dienste oder Serverleistungen des jeweiligen Herstellers oder anderer Drittanbieter erforderlich sein.

21.2. Auf Umfang, Verfügbarkeit, Funktionsänderungen oder Einstellung solcher Drittleistungen haben wir grundsätzlich keinen Einfluss.

21.3. Soweit ein Drittanbieter seine Dienste, Apps oder Funktionen nach Übergabe verändert, einschränkt oder einstellt, stellt dies allein keinen Mangel unserer ursprünglich vertragsgemäß erbrachten Leistung dar, sofern wir diese Änderung nicht zu vertreten haben und keine zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

21.4. Kostenpflichtige Abonnements, Lizenzen oder Cloud-Dienste werden nur dann von uns übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


22. Datenschutz im Rahmen unserer eigenen Leistungserbringung

22.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

22.2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

22.3. Erhalten wir im Zuge von Wartung, Fernzugriff oder Fehlerbehebung technisch Zugriff auf personenbezogene Daten einer vom Kunden betriebenen Anlage, werden diese nur im für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang verarbeitet.

22.4. Soweit unsere Tätigkeit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt, ist erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abzuschließen.


23. Rücktrittsrechte von Verbrauchern

23.1. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.

23.2. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten insbesondere die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag Anwendung findet.

23.3. Die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung sowie ein allfälliges Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.

23.4. Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass wir noch während einer laufenden gesetzlichen Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, erfolgt dies nur unter den dafür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.


24. Salvatorische Bestimmung

24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

24.2. Gegenüber Unternehmern gilt anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt, soweit eine solche ergänzende Vertragsauslegung gesetzlich zulässig ist.

24.3. Gegenüber Verbrauchern gelten anstelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.


25. Allgemeines, anwendbares Recht und Gerichtsstand

25.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

25.3. Erfüllungsort gegenüber Unternehmern ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

25.4. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für unseren Unternehmenssitz sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

25.5. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


Si4Tec – Harald Starzengruber

Stand: Oktober 2026

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